Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe ist die gemeinsame, planvolle Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen (Schulen) und außerschulischen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, um junge Menschen ganzheitlich in ihrer Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und die Lebensqualität zu verbessern. Umgesetzt werden diese Aufträge u.a. durch die Integration von Sozialarbeit und Präventionsangeboten sowie die Öffnung der Schule als Lebensort.
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Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe im Lebens- und Lernort Schule, das auf der rechtlichen Grundlage des SGB VIII §13a basiert.
Schulsozialarbeit stellt eine bedeutende Säule im Schulalltag dar und unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung.
Durch die Schulsozialarbeit wird aktiv dazu beigetragen, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und Bildungschancen zu eröffnen.
Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit beraten und unterstützen Kinder und Jugendliche, ihre Erziehungsberechtigten/ Eltern, Lehrkräfte und alle am Schulleben Beteiligten.
In einem multiprofessionellen Team arbeiten sie mit Lehrkräften und anderen Berufsgruppen auf kindzentriert zusammen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Schulsozialarbeit gehören:
Die Schulsozialarbeit basiert auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, der Vertraulichkeit und Partizipation.
Im Kreis Warendorf sind Fachkräfte der Schulsozialarbeit an verschiedenen Schulformen und in unterschiedlichen Trägerschaften tätig.
In der Trägerschaft des Kreises Warendorf sind Fachkräfte an den Berufskollegs und Förderschulen aktiv.
Die kommunale Koordination der Schulsozialarbeit im Kreis Warendorf orientiert sich mit ihren Aufgaben an der Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit in Nordrhein- Westfalen (NRW).
Ihr Ziel ist die trägerübergreifende qualitative Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Kreis Warendorf, unabhängig der Schulart.
Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen: